Beglaubigte Übersetzungen
Als allgemein ermächtigte Übersetzerin der französischen Sprache durch das Landgericht Frankfurt am Main fertige ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden (französisch-deutsch) an.
Die zu übersetzende Urkunde können Sie mir als gut lesbaren Scan per E-Mail oder im Original per Post zusenden, damit ich Ihnen im Anschluss einen Kostenvoranschlag erstellen kann. Oftmals reicht die Übersetzung einer Kopie. Bitte klären Sie dies jedoch vorab mit der zuständigen Behörde.
Fragen und Antworten
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung wird in der Regel zur Vorlage bei (öffentlichen) Behörden oder Einrichtungen benötigt. Sie ist mit dem Stempel des gerichtlich beeidigten Übersetzers und einem Beglaubigungsvermerk versehen. Der Übersetzer bestätigt darin die Vollständigkeit und exakte inhaltliche Übereinstimmung mit dem Ausgangstext. Eine beglaubigte Übersetzung wird oft für Formalitäten bei Ämtern, aber auch vor Gericht als Beweismittel benötigt.
Was ist eine Urkunde?
Eine Urkunde im Allgemeinen ist eine schriftliche Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand festhält. Eine öffentliche Urkunde wurde von einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung wie zum Beispiel einem Gericht, einem Amt, einer Universität, einer Krankenkasse o. ä. ausgestellt. Jedoch gilt auch ein durch einen privaten Aussteller angefertigtes Schriftstück als Urkunde. Hierunter fallen zum Beispiel Kaufverträge oder Arbeitszeugnisse. Wird eine solche sogenannte Privaturkunde notariell beurkundet, so entsteht daraus eine öffentliche Urkunde.
Was ist ein ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer?
Ein beeidigter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer (Begrifflichkeiten variieren je nach Bundesland) ist durch ein Landgericht dazu berechtigt, Übersetzungen anzufertigen, die zur Verwendung bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen oder vor Gericht dienen. Da die Ausübung des Übersetzerberufs in Deutschland nicht geschützt ist, müssen dem Gericht für die Beeidigung eines Übersetzers Nachweise über seine persönliche und fachliche Eignung vorliegen. Dazu gehören die Vorlage einer fachlichen Qualifikation (Diplomzeugnis oder staatlich anerkanntes Prüfungszeugnis) und eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse.
Preise
Ich richte mich in der Regel nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG), das Honorare für Übersetzungen zwischen 1,55 und 2,05 € pro Normzeile vorsieht. Auf Urkunden mit wenig Text wird jedoch ein Seitenpreis angewendet, der den Formatierungsaufwand berücksichtigt. Das Gleiche gilt für nicht-veränderbare Scans, bei denen das Zählen der enthaltenen Zeichen/Normzeilen zu zeitaufwändig wäre.